Achtung vor Datenschutzpannen rund um den Newsletter Versand

Vorwort

Der E-Mail-Verkehr ist mittlerweile das Kommunikationsmittel Nr. 1 sowohl im Privat- als auch im Geschäftsleben und nicht mehr wegzudenken.

Doch wie sicher ist der E-Mail-Verkehr wirklich? Ist Ihr E-Mailserver so eingestellt, dass Ihre E-Mails verschlüsselt rausgehen und ankommen? Wussten Sie, dass es nur eine minimale Einstellung für den verschlüsselten E-Mailversand bedarf? Trotzdem werden noch sehr viele E-Mails unverschlüsselt versendet; so auch der Newsletter. Schon haben Sie einen Sicherheitsvorfall ohne, dass Sie es wissen!

Gesetzliche Grundlagen im Newsletter Versand

Bei dem Versand von Newslettern spielen Artikel 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person), Artikel 13 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person), Artikel 14 DSGVO (Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden) und Artikel 7 DSGVO (Bedingungen für die Einwilligung) eine Rolle.

Einige mögliche Datenschutzpannen im Newsletter Versand

Aufgrund der Corona Pandemie können Messen und andere wichtige Veranstaltungen, die für die Gewinnung von Kunden und Aufträgen erheblich von Bedeutung sind, nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht stattfinden.

Somit haben Werbemails wie der Newsletter eine immense Bedeutung bekommen.
Um weiterhin Kunden zu akquirieren, musste zu Beginn der Pandemie schnell gehandelt werden. Verständlich, dass dann das Thema „Datenschutz“ nicht in der Form beachtet werden konnte, wie es die Aufsichtsbehörden vorschreiben.

In den Newslettern fehlt somit häufig noch die Datenschutzerklärung oder aber sie ist fehlerhaft. Auch die Angabe der für den Datenschutz verantwortlichen Stelle und Angaben zum Datenschutzbeauftragten sind teilweise nicht vorhanden. Wen kontaktiert man als Betroffener jetzt? Auch wird oft nicht deutlich zu welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Newsletter versendet wird. Die Frage nach dem Grund des Newsletter Erhalts bleibt daher oft unbeantwortet.

Unliebsame Newsletter möchte man gerne abbestellen und das so einfach wie möglich. Eigentlich sollte dies auch ohne Probleme möglich sein, da das Abbestellen des Newsletters bekanntlich so einfach sein muss, wie die Zustimmung in den Erhalt des Newsletters. Nur leider fehlen nur allzu oft die verpflichtenden Angaben zur Möglichkeit des Widerrufs.

Fazit

Die oben genannten sowie weitere datenschutzrechtliche Vorgaben müssen beim Newsletter Versand beachtet werden. Wenn die Umsetzung fehlt oder fehlerhaft ist, kann es nicht nur zur Zahlung von Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden und Interessenten kann verloren gehen.
Meine Meinung als Datenschutzbeauftragte ist, dass es sich lohnt die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Auch wenn es dadurch zu einer längeren Vorlaufzeit vor der Umsetzung kommt. Es lohnt sich auf jeden Fall!
Sie möchten gerne mehr zu dem Thema wissen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns Sie beraten zu dürfen!
Eure Nadine Vollmer