Forderungen der TRBS im Kontext der Cybersicherheit richtig umsetzen
Der Gesetzgeber fordert alle Anlagenbetreiber gem. TRBS 1115-1 dazu auf, seine Anlage unter dem Kontext der Cybersicherheit zu prüfen. Dieses führt ab 2024 zu einem erheblichen Mangel.
Da dieses für Anlagenbetreiber sehr schwierig ist, helfen wir gerne weiter. Wir haben bereits über 100 Ingenieure und Sachverständige ausgebildet. Das Wissen geben wir gerne an die Anlagenbetreiber weiter und helfen dabei die Maßnahmen zu identifizieren und ggf. umzusetzen.
Konkret helfen wir bei:
- Gefährdungsbeurteilung im Kontext Cybersicherheit
- Vor Ort Prüfung bei Bedarf
- Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit
Sie sind Hersteller oder Wartungsfirma von Anlagen und wollen wissen, wie Sie die Arbeit Ihren Kunden abnehmen können? Sprechen Sie uns an, wir haben da Lösungsmöglichkeiten.
Buchen Sie einen Termin, damit Sie eine erste kostenfreie Beratung erhalten können. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen die Herausforderung zu meistern.
Finden Sie nicht den richtigen Termin? Auch Termine außerhalb unserer Geschäftszeiten sind möglich. Schreiben Sie uns dafür gerne eine E-Mail an service@bluvit.de oder rufen Sie uns an unter der 0561 / 94026666