NIS2-Richtlinie: Neue Cybersicherheitsstandards und Haftungsregeln für Unternehmen

Neue Cybersicherheitsstandards und Haftungsregeln für Unternehmen

In der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Welt, wird die Sicherheit von Netzwerken und Informationen zu einer größeren Herausforderung. Die Europäische Union hat auf diese Bedrohung reagiert, indem sie die Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie 2.0 „NIS2-Richtlinie“ verabschiedet hat, die im Grundsatz die bestehenden Cybersicherheitsvorschriften aus dem Jahr 2016 modernisiert Die Richtlinie legt Mindeststandards für die Cybersicherheit fest und hat große Auswirkungen auf Unternehmen und Behörden in der EU.

 

Die NIS2-Richtlinie wurde erstellt, um ein höheres Niveau an Cybersicherheit in der EU zu schaffen, damit der Binnenmarkt besser vor Cyberangriffen und Betriebsunterbrechungen geschützt ist.

 

Von der NIS2-Richtlinie sind Unternehmen und Behörden in der EU betroffen, die eine bestimmte Größe und Umsatzschwelle überschreiten. Genauer gesagt sind Unternehmen und Behörden mit über 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro betroffen. Unabhängig von der Unternehmensgröße empfehlen wir aber jedem Unternehmen sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, da jedes Unternehmen ein potenzielles Opfer ist.

 

Einrichtungen, die unter die Richtlinie fallen, werden in zwei Kategorien unterteilt: Essential Entities (Wesentliche Einrichtungen) und Important Entities (Wichtige Einrichtungen). Wesentliche Einrichtungen umfassen insbesondere große Unternehmen, während wichtige Einrichtungen mittlere Unternehmen in verschiedenen Sektoren einschließen.

 

Die NIS2 Richtlinie definiert grundlegende Anforderungen an die Cybersicherheit. Die betroffenen Unternehmen müssen Risiken ihrer Informationssysteme nach einem festgelegten Standard kontrollieren. Außerdem müssen sie angemessene Maßnahmen auf technischer, betrieblicher und organisatorischer Ebene umsetzen. Dazu gehören:

 

  • Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfallen
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und die Wartung von Informationssystemen
  • Aufrechthaltung des Betriebes und Krisenmanagement
  • Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
  • Cyberhygiene und Schulungen
  • Verwendungen von Kryptografie und Verschlüsselung
  • Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation
  • Sicherheit des Personals und Zugriffskontrolle

Eine der wichtigen Neuerungen in NIS2 beinhaltet die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen, bei Verstößen gegen die Richtlinie. Führungskräfte müssen an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen und diese regelmäßig für ihre Mitarbeiter anbieten. Ein Verstoß gegen die NIS2-Anforderungen kann zu empfindlichen Geldbußen führen, die sich nach der Größe und Umsatz der Einrichtung richten.

 

Die Einführung der NIS2 Richtlinie ist eine bedeutende Entwicklung in der Cybersicherheit der EU. Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen und Behörden, die bisher möglicherweise das Thema Cybersicherheit vernachlässigt haben. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu stärken und Unternehmen besser vor den Gefahren der digitalen Welt zu schützen.

Sie benötigen Unterstützung? Wir von der BLUVIT stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Unternehmen vor Cyberkriminalität zu schützen. Bei Beratungs- und Umsetzungswünschen sprechen oder rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0561 9402 6666 an. Alternativ können Sie uns auch eine Mail an service@bluvit.de schreiben.